Freiwillige Selbstverpflichtungserklärung
Mit Sorge betrachten viele Menschen den medizinischen Fortschritt insbesondere im Bereich der humangenetischen Forschung und deren Folgen. Sie fürchten um ihren Versicherungsschutz.
Die deutschen Versicherer – darunter auch die Delta Direkt – sehen sich aus diesem Grunde veranlasst, den Bedenken in der Bevölkerung entgegenzutreten und Ängste abzubauen, dass genetisch getestete Menschen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein könnten.
Die Mitgliedsunternehmen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) haben deshalb eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet, in der sie sich dazu bereit erklären, die Durchführung von prädiktiven Gentests nicht zur
Voraussetzung eines Vertragsabschlusses zu machen. Dabei ist die Höhe der Versicherungssumme unerheblich. Bereits vorliegende Befunde aus prädiktiven Gentests müssen bei allen Arten von Lebensversicherungen erst ab einer bestimmten Versicherungssumme (Todesfallleistung) bzw. Jahresrente (Leistungen wegen Berufsunfähigkeit/Erwerbsfähigkeit) offen gelegt werden. Unter einem „prädiktiven Gentest“ verstehen wir dabei die Untersuchung des Erbmaterials eines Gesunden auf die Veranlagung für eine bestimmte Krankheit. Sämtliche beantragten und bestehenden Versicherungen bei privaten Versicherungsunternehmen werden bei den genannten Summengrenzen berücksichtigt.
Hier können Sie sich die freiwillige Selbstverpflichtungserklärung der Delta Direkt herunterladen >> |