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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Berücksichtigung des Geschlechts bei der Kalkulation von Versicherungsverträgen
Bei unseren Produkten sehen wir für Männer und Frauen zum Teil unterschiedliche Prämien bzw. Leistungen vor.
Der Grund dafür ist die unterschiedliche Risikosituation der beiden Geschlechter bei diesen Versicherungen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das seit 22.12.2007 auf neu abgeschlossene Versicherungsverträge angewendet wird, lässt eine solche Unterscheidung zu, wenn das Geschlecht „bei einer auf versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist."
Offizielle Unterlagen zur Relevanz des Geschlechts als Faktor der Risikobewertung von Sterblichkeit können in den folgenden Veröffentlichungen gefunden werden:
- Herleitungen für die versicherungsmathematischen Tafeln der Deutschen Aktuarvereinigung e.V.:
Herleitung der Sterbetafel DAV 2008 T für Lebensversicherungen mit Todesfallcharakter, DAV-Unterarbeitsgruppe Todesfallrisiko, Blätter der DGVFM, Band XXX, Heft 1, April 2009 (Links zu diesen Veröffentlichungen finden Sie unter www.aktuar.de)
- Tabellen des Statistischen Bundesamtes zur Lebenserwartung von Männern und Frauen unter www.destatis.de
- Ausarbeitung der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. mit dem Titel „Berücksichtigung des Geschlechts als Faktor der Risikobewertung bei der Kalkulation von Lebensversicherungstarifen“
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.gdv.de.
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