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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Berücksichtigung des Geschlechts bei der Kalkulation von Versicherungsverträgen


Bei unseren Produkten sehen wir für Männer und Frauen zum Teil unterschiedliche Prämien bzw. Leistungen vor.
Der Grund dafür ist die unterschiedliche Risikosituation der beiden Geschlechter bei diesen Versicherungen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das seit 22.12.2007 auf neu abgeschlossene Versicherungsverträge angewendet wird, lässt eine solche Unterscheidung zu, wenn das Geschlecht „bei einer auf versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist."

Offizielle Unterlagen zur Relevanz des Geschlechts als Faktor der Risikobewertung von Sterblichkeit können in den folgenden Veröffentlichungen gefunden werden: Bestimmung einer angemessenen Sterbetafel für Lebensversicherungen mit Todesfallcharakter, Horst Loebus, Blätter der DGVFM, Band XXI, Heft 4, Oktober 1994

Herleitung der Sterbetafel DAV 2008 T für Lebensversicherungen mit Todesfallcharakter, DAV-Unterarbeitsgruppe Todesfallrisiko, Blätter der DGVFM, Band XXX, Heft 1, April 2009 (Links zu diesen Veröffentlichungen finden Sie unter www.aktuar.de)

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.gdv.de.

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